DEGGENDORFER TOR ZUR KUNST

Drei Länder Kunstpreis

Deggendorf - Neusiedl - Písek

Fotografie - Grafik - Malerei - Objekt


Das Deggendorfer Tor zur Kunst wird in vier Kategorien und zwei Altersstufen verliehen.


Fotografie ************ Fotografie junge Künstler

Grafik ************ Grafik junge Künstler

Malerei ************ Malerei junge Künstler

Objektkunst ************ Objekt junge Künstler


Die Preistrophäe ist das "Deggendorfer Tor zur Kunst" als Glaspokal
.

Die eingereichten Arbeiten werden im Kapuzinerstadl in Deggendorf ausgestellt in der Zeit vom 19. Juli bis 26. Juli.

Preisverleihung ist am Sonntag 26. Juli um 17 Uhr.

1. DAS THEMA der diesjährigen Ausschreibung lautet:

Meine Heimatstadt

Die Arbeiten sollen einen Bezug zur jeweiligen Heimatstadt haben.


2. DIE BEWERBUNG

erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsformular an die an die dort angegebene Adresse oder online an info@torzurkunst.de

Anmeldeschluss ist Dienstag, 30. Juni 2015 (Es gilt der Poststempel.)


3. TEILNAHMEBERECHTIGUNG:

Zur Teilnahme berechtigt sind Kunstschaffende aus allen Bereichen der bildenden Kunst,

die zum genannten Bewerbungsschluss

eine vollständige Bewerbung eingereicht haben und ihren

Wohn- oder Ateliersitz in Niederbayern, Südböhmen oder Burgenland haben..

Für die Kategorie "junge Künstler" gilt eine Altersgrenze bis 35 Jahre.

4. MIT ABGABE DER BEWERBUNG

erkennen die Künstler die vorliegenden Bewerbungsbedingungen an. Mit Abgabe der

Bewerbung besteht noch kein Anspruch auf Zulassung zum "DEGGENDORFER TOR ZUR KUNST".

Jeder Künstler kann sich mit bis zu drei Werken bewerben.

Die Ausstellungsleitung behält sich vor, nach Rücksprache mit der Jury Werke bzw Künstler auszuschließen.

Die Zulassung erfolgt mit der Übersendung der Aufnahmebestätigung und Rechnung durch die Ausstellungsleitung.


5. ANLIEFERUNG UND ABHOLUNG

Die Anlieferung in Deggendorf erfolgt am Samstag, 18. Juli von 09 Uhr bis 12 Uhr. im Ausstellungslokal.

In Ausnahmefällen kann auch eine Anlieferung bereits früher stattfinden,

dies ist dann im Vorfeld mit der Ausstellungsleitung abzusprechen.

Die Abholung durch die Künstler erfolgt nach Ausstellungsende

am Sonntag, 26. Juli 2015, in der Zeit von 18 Uhr - 20 Uhr.

In Ausnahmefällen kann dies auch später erfolgen. Es ist dann eine entsprechende Lagergebühr zu entrichten.


6. JURY

Die Entscheidung über die Verleihung des "DEGGENDORFER TOR ZUR KUNST"

trifft eine Jury, die aus Personen des öffentlichen Lebens gebildet wird.

Die Namen der Jurymitglieder werden zeitnah zum Jurytermin bekannt gegeben.

Gegen die Entscheidung der Jury sind Rechtsmittel ausgeschlossen.


7. HAFTUNG UND VERSICHERUNG

Für Schäden jeglicher Art, z.B. Feuer-, Diebstahl-, Wasser- oder Witterungsschäden, Transportschäden usw.

haftet die Ausstellungsleitung nicht. Der teilnehmende Künstler trägt das gesamte Risiko

für sein Ausstellungsgut während der Gesamtdauer mit Auf- und Abbau.

Die Ausstellungsleitung empfiehlt daher den Abschluss einer Versicherung.


8. KOSTEN

Es fällt keine Teilnahmegebühr an


9. ABSAGE, VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG

Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, die Veranstaltung zu verkürzen, zu

verschieben bzw. abzusagen, wenn ein von ihr nicht verschuldeter

triftiger Grund dies erfordert. In diesem Fall hat der Künstler kein Recht auf

Schadenersatz. Eingezahlte Gebühr wird zurücherstattet.


10. PRESSEARBEIT UND WERBUNG

Die Ausstellungsleitung unterstützt die Besucherwerbung durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.


11. ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

Diese Ausstellungsbedingungen sind Gegenstand des Vertrages zwischen

der Ausstellerin bzw. dem Aussteller und der Ausstellungsleitung dem "DEGGENDORFER TOR ZUR KUNST"

für die Veranstalter. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein, so sollen sie durch

rechtmäßige Formulierungen ersetzt werden, deren Sinn und Zweck

der ursprünglichen Formulierung am ehesten entsprechen.

Es gilt das deutsche Recht.

Erfüllungs- und Gerichtsort ist Deggendorf

Deggendorf, im April 2015

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